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Aktuelles | Wirtschaft | 01.12.2011

Wirtschaftstreibende können Chancen nützen

Steuersparideen vor Jahresende

Vor dem Jahreswechsel ist die Arbeitsbelastung vielfach besonders groß. Vieles muss unbedingt noch vor dem 31. Dezember erledigt werden.
Trotzdem sollten sich vor allem Wirtschaftstreibende sich jetzt ausreichend Zeit nehmen, um seine Steuersituation nochmals zu überdenken. DI Georg Doppelbauer (Bild) von der Partner Treuhand gibt Tipps!
Eine Gewinnverschiebung in das Folgejahr - für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt - bringt immerhin einen Zinsgewinn durch Steuerstundung.
Im Jahresabschluss sind unfertige Erzeugnisse (Halbfabrikate), Fertigerzeugnisse und noch nicht abrechenbare Leistungen (halbfertige Arbeiten) grundsätzlich nur mit den bisher angefallenen Kosten zu aktivieren.
Die Gewinnspanne wird erst mit der Auslieferung des Fertigerzeugnisses bzw. mit der Fertigstellung der Arbeit realisiert (Anzahlungen sind nicht ertragswirksam eingebucht, sondern lediglich als Passivposten). Tipp zur Gewinnverlagerung: Vereinbaren Sie mit Ihren Abnehmern die Auslieferung des Fertigerzeugnisses für den Jahresbeginn 2012. Die Arbeiten sollten ebenfalls erst mit Beginn 2012 fertig gestellt werden und die Fertigstellung muss für das Finanzamt genau dokumentiert werden.
Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt grundsätzlich das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass grundsätzlich nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist.
Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.
Beispiel: Die Mietzahlung für Dezember 2011, die am 15.1.2012 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2011 als bezahlt.
Steuerspar-Checkliste 2011: Auf der Homepage www.partner-treuhand.at findet man viele weitere Tipps zu möglichen Steuervorteilen (Gewinnfreibetrag, Ertragsteuerfreie Weihnachts-Geschenke und Feiern für Mitarbeiter u.v.m.), die noch heuer genutzt werden können. 

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25.04.2024 - 11:38:52